Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2023
1. Anbieter, Geltungsbereich und Rolle von RRive
Die RRive GmbH (nachfolgend „RRive“ genannt) entwickelt und betreibt die gleichnamige App „RRive“ (nachfolgend „RRive-App“, „App“ oder „Plattform“ genannt), welche ein Marktplatz zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ist. Die App, welche Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, dient dazu, Alltagsstrecken ganz einfach, ob geplant oder ungeplant, Mitfahrenden anzubieten oder bei anderen Fahrenden zu buchen. Die App umfasst dabei verschiedene Dienste wie In-App Zahlungen, eine integrierte Navigation und weitere, die das Anbieten und Buchen von Mitfahrgelegenheiten einfacher machen sollen. Fahrende und Mitfahrende teilen sich bei einer erfolgreichen Buchung die Fahrtkosten und reduzieren so den pro Kopf Emissionsausstoß.
Diese AGB regeln die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der RRive-App. Nach einer Registrierung eines Nutzerkontos (nachfolgend „Konto“ genannt) in der App werden Sie um Bestätigung gebeten, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen haben und mit diesen einverstanden sind. Ohne diese Bestätigung ist es untersagt Fahrten anzubieten oder zu suchen und zu buchen.
Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY gelten im Verhältnis zwischen dem registrierten Nutzer und MANGOPAY die Nutzungsbedingungen der MANGOPAY SA, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg.
RRive ist dafür verantwortlich, die RRive-App instand zu halten, zu betreiben und den Zugang für Nutzende sicherzustellen. RRive besitzt, nutzt, liefert oder verwaltet keine Fahrzeuge der Fahrenden auf der Plattform und bietet selbst keine Fahrten an. RRive ist ausschließlich Betreiber der Plattform und stellt keine Beförderungsleistung bereit. RRive handelt nicht in der Eigenschaft eines Verkehrsbetreibers.
Zu keinem Zeitpunkt ist RRive eine Vertragspartei in jeglichen Vereinbarungen zwischen Nutzern. RRive hat keinerlei Einfluss auf das Verhalten von Nutzern in der App. Ebenso kontrolliert RRive nicht die Richtigkeit, die Gültigkeit, die Vollständigkeit oder die Gesetzmäßigkeit der angebotenen Fahrten und deren Informationen. Nutzer handeln ausschließlich in eigener Verantwortung.
2. Betrieb und Verfügbarkeit der Plattform und anderen Diensten
RRive bemüht sich, die Verfügbarkeit der Plattform dauerhaft (24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche) zu gewährleisten. Dennoch gibt es Ausnahmefälle, in denen es vorübergehend und mit oder ohne Ankündigung zu Ausfällen kommen kann, beispielsweise aufgrund von technischen Störungen oder Wartungsarbeiten.
RRive behält sich das Recht vor, den Zugriff oder den Zugang zur Plattform oder einzelnen Diensten innerhalb der Plattform nach eigenem Ermessen, kurzzeitig oder auch dauerhaft, vollständig oder teilweise auszusetzen.
3. Anmeldung auf der Plattform und Erstellung eines Nutzerkontos
3.1 Bedingungen für die Anmeldungen
Jede Privatperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, sich für RRive zu registrieren und RRive zu nutzen. Das Nutzen von RRive ist für Minderjährige untersagt.
3.2 Erstellung eines Nutzerkontos
Das Erstellen eines Nutzerkontos ist zwingend notwendig, um RRive im vollen Umfang nutzen zu können. Durch Registrierung erhalten Nutzende die Möglichkeit, nach Mitfahrten zu suchen und solche zu buchen. Nutzer sind verpflichtet, auf Ihren Profilen wahrheitsgemäße und vollständige Informationen anzugeben und diese bis zum Zeitpunkt der Löschung bzw. Deaktivierung des Nutzerkontos auf dem neusten Stand zu halten. Das betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich Angaben zum Geburtstag, zum Vor- und Nachnamen und zum Geschlecht. Solche Angaben können jederzeit in den Profileinstellungen bearbeitet oder ergänzt werden.
Um ein Nutzerkonto erstellen zu können, müssen Sie alle nötigen Angaben im Registrierungsprozess ausfüllen. Dazu gehörten eine Telefonnummer, ein Vorname, ein Nachname, eine E-Mail-Adresse, ein Geschlecht, ein Geburtstag und ein Profilfoto. Sie sind dazu verpflichtet, als Profilfoto ein Foto zu wählen, auf dem Sie klar und deutlich erkennbar sind und auf dem Sie starke Ähnlichkeit zu Ihrem aktuellen Erscheinungsbild haben. Gruppenbilder sind nicht erlaubt.
Das Erstellen eines zweiten Kontos ist sowohl unter Ihrem eigenen Namen als auch im Namen eines Dritten oder unter Verwendung eines anderen Namens streng untersagt.
3.3 Überprüfung eines Nutzerkontos
RRive kann jederzeit Angaben eines Nutzerprofils überprüfen, sofern dies zur Schaffung von mehr Vertrauen oder zur Verhinderung oder Aufdeckung von Betrug erforderlich ist. RRive übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder die Gültigkeit der dem Überprüfungsverfahren unterliegenden Daten.
4. Nutzung der Leistungen
4.1 Anbieten von Fahrten
Nutzende, die alle nachfolgenden Bedingungen erfüllen, sind grundsätzlich berechtigt, als Fahrende Fahrten auf der Plattform zu veröffentlichen. Zusätzlich zu den untenstehenden Bedingungen müssen Fahrende eine Ausweisüberprüfung in der App durchlaufen. Erst nach der erfolgreichen Überprüfung können Nutzende Fahrten veröffentlichen.
Bedingungen für das Veröffentlichen von Fahrten:
- Sie verfügen über eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens Führerscheinklasse B oder 3(alt));
- Es besteht für Sie kein Fahrverbot;
- Die von Ihnen veröffentlichte Fahrt wird mit einem Fahrzeug, welches Ihnen gehört oder Sie mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Halters nutzen und zu deren Nutzung für Mitfahrgelegenheiten Sie berechtigt sind, veröffentlicht und angetreten;
- Sie sind Hauptfahrer des Fahrzeugs, mit dem Sie die Fahrt antreten (werden);
- Für das Fahrzeug besteht eine gültige Haftpflichtversicherung;
- Für das Fahrzeug besteht eine Betriebserlaubnis, die auch durch Modifizierungen nicht erloschen ist;
- Das Fahrzeug befindet sich in einem verkehrstechnisch ordnungsgemäßen Betriebszustand, entspricht den geltenden Gesetzen und verfügt über eine gültige TÜV-Plakette sowie eine Zulassung;
- Das Fahrzeug ist ein PKW mit 4 Rädern und maximal 7 Sitzplätzen;
- Die veröffentlichte Fahrt ist die Einzige, die für die von Ihnen geplante Strecke auf RRive veröffentlicht wurde;
- Sie bieten nicht mehr Sitzplätze als die in Ihrem Fahrzeug verfügbaren und zugelassenen Plätze an;
- Alle angebotenen Sitzplätze verfügen über einen Sicherheitsgurt, auch wenn das Fahrzeug mit Sitzen ohne Sicherheitsgurte zugelassen ist;
- Sie sind Verbraucher und handeln nicht als Gewerbetreibender;
- Sie veröffentlichen nur Fahrten, die Sie so oder so antreten würden, ob mit oder ohne Mitfahrende. Sie Planen keine Fahrten einzig und allein um Mitfahrende zu befördern;
- Sie veröffentlichen nur Fahrten, bei denen Sie fest davon ausgehen, diese anzutreten;
- Sie treten die Fahrt mit dem Fahrzeug an, welches Sie in der veröffentlichten Fahrt angegeben haben;
Alle Angaben Ihrer veröffentlichten Fahrt müssen der Wahrheit entsprechen. Sie sind alleine für den Inhalt verantwortlich und verpflichten sich, die Fahrt wie veröffentlicht anzutreten. Sollte sich nach der Veröffentlichung herausstellen, dass Sie die geplante Fahrt nicht antreten können oder sich einzelne Angaben verändern, so sind Sie verpflichtet, diese Angaben zeitnah zu korrigieren oder die Fahrt zu stornieren. Sofern die veröffentlichte Fahrt den AGB entspricht, wird RRive die Fahrt anderen Mitfahrenden zur Buchung vorschlagen.
RRive behält sich das Recht vor, veröffentlichte Fahrten in eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung zu entfernen oder die Veröffentlichung zu verhindern. Dieses Recht gilt auch für Fahrten, die RRive für schädlich, unangemessen oder für unwahr hält. Die Einstufung und die Rheinfolge der Anzeigen liegt im Allgemeinen Ermessen von RRive. Es ist möglich, dass eine veröffentlichte Fahrt keinem Mitfahrenden vorgeschlagen wird, wenn es in dem betroffenen Zeitraum keine passenden Buchungsanfragen gibt oder andere Fahrten besser zutreffen.
4.2 Anfrage und Buchung einer Mitfahrt
Jeder registrierte Nutzer ist dazu berechtigt, nach Fahrten über RRive zu suchen und Vorschläge zu buchen. Nutzer buchen Fahrten grundsätzlich für sich selbst. Das Buchen von Fahrten für Dritte ist nicht gestattet. RRive gibt allerdings die Möglichkeit zum Buchen mehrerer Plätze. Bucht ein Nutzer mehrere Sitzplätze einer veröffentlichten Fahrt, so kann dieselbe Anzahl an Personen insgesamt an der Mitfahrt teilnehmen. Der buchende Nutzer muss einer der Mitfahrenden sein und trägt die Verantwortung für die anderen Mitfahrenden.
4.3. Ablauf einer Fahrgemeinschaft
Mitfahrende geben über die App ihr gewünschtes Ziel ein. Nachdem eine passende Route berechnet wurde, können Mitfahrende weitere Angaben machen, wie beispielsweise die Anzahl der benötigten Sitzplätze angeben, ein anderes Zeitfenster wählen und mehr.
Über den Button „Suche“ bestätigt ein Nutzer seine Suchanfrage. Sobald dies erfolgt ist, sucht der RRive Matching Algorithmus nach Mitfahrmöglichkeiten (nachfolgend „Match“ genannt). Der Mitfahrende kann sich anschließend die Angebote anschauen und sich für eines entscheiden.
Für die Entscheidung stehen diverse Informationen zur Verfügung, wie etwa der Fahrtpreis, die Wartezeit, die CO2 Ersparnis, Informationen zum Treffpunkt und der Abholzeit sowie dem Ausstiegspunkt und der Ankunftszeit und zuletzt auch Informationen über den Fahrenden und das genutzte Fahrzeug.
Über den Button „Zahlungspflichtig Buchen“ bestätigt der Mitfahrende die Buchungsanfrage und akzeptiert den Fahrtpreis. RRive prüft nun die Zahlungsmittel des Nutzers. Sobald die Zahlung sichergestellt werden kann, erhält der betroffene Fahrende eine entsprechende Anfrage, welche manuell innerhalb eines kurzen Zeitfensters angenommen werden muss.
Wird die Anfrage angenommen, wird der Fahrende automatisch umgeleitet damit dieser sich auf den Weg zum Treffpunkt machen kann. Der Mitfahrende wird über die Bestätigung informiert. Dieser sieht nun den Standort des Fahrenden und die voraussichtliche Abholzeit.
Der Mitfahrende ist dafür verantwortlich, zur angegebenen Uhrzeit am Treffpunkt zu warten. Fahrende sind nicht dazu verpflichtet, am Treffpunkt auf Mitfahrende zu warten.
Bei Ankunft des Fahrenden am Treffpunkt steigt der Mitfahrende in das Fahrzeug, welches er anhand der Fahrzeugbeschreibung und des Kennzeichens wiedererkennen kann. Über den Scan eines QR-Codes auf dem Smartphone des Fahrers wird sichergestellt, dass beide Nutzer an der gebuchten Mitfahrt teilnehmen. Nun beginnt die Mitfahrt. Das Navigationssystem des Fahrenden stellt sich automatisch auf den Ausstiegspunkt des Mitfahrers um.
Bei Ankunft am Ausstiegspunkt wird die Mitfahrt automatisch beendet. Der Mitfahrende steigt aus und kann im Anschluss optional den Fahrenden bewerten. Nach Vollendung der Fahrt wird der Fahrtpreis endgültig abgerechnet und dem Fahrenden abzüglich Provision und Gebühren gemäß Punkt 5. dieser AGB gutgeschrieben.
Der Fahrende kann nun an sein eigenes Ziel weiterfahren, welches sich automatisch wieder in seinem Navigationsgerät einstellt. Kommt auch er an seinem Ziel an, kann er ebenfalls eine Bewertung abgeben.
Die Mitfahrt kann jederzeit vor oder nach der Abholung von beiden Seiten zurückgezogen oder abgebrochen werden. RRive wird dann gemäß Punkt 7. dieser AGB den endgültigen Fahrtpreis und oder eventuelle Entschädigung berechnen.
Fahrerende und Mitfahrende sind selbst für die Erfüllung des verbindlichen Vertrages gegenübereinander verantwortlich.
4.4. Bewertungssystem
Wie dem Ablauf einer Fahrgemeinschaft in Punkt 4.3. dieser AGB zu entnehmen ist, ist es Nutzenden gestattet, die jeweilig andere Vertragspartei im Anschluss einer gemeinsamen Mitfahrt einmalig zu bewerten. Eine Bewertung ist freiwillig, umfasst aber mindestens eine Sterne-Bewertung von 1 bis 5. Optional kann zusätzlich ein Kommentar verfasst werden. Jede Bewertung, die einen Nutzer betrifft, egal ob als Fahrender oder Mitfahrender, wird auf dem öffentlichen Nutzerprofil dieser Person veröffentlicht. Es ist Nutzenden nicht gestattet diese Bewertungen zu bearbeiten, zu löschen oder anders zu beeinflussen. Nutzende sind für die von Ihnen verfassten Kommentare selbst verantwortlich. Beleidigungen, Unwahrheiten oder jede Form von Hass oder Diskriminierung ist streng untersagt. Nutzende können solche Inhalte melden. RRive behält sich das Recht vor, jede Bewertung nicht zu veröffentlichen oder zu löschen, sofern der Inhalt gegen diese AGB verstößt. Ebenso behält sich RRive das recht vor, Ihr Konto vorrübergehend zu sperren und oder einzuschränken, Ihren Zugriff auf die Leistung zu beschränken oder den Vertrag mit Ihnen zu kündigen, wenn Sie mehrfach von anderen Nutzenden gemeldet wurden oder auffallend Schlechte, wahrheitsgemäße Bewertungen von anderen Nutzenden erhalten haben.
5. Vertragskonditionen
5.1. Kostenbeitrag
5.1.1. Vermittlungsprovision
Die Registrierung, die Anmeldung sowie der Zugang zur App sind kostenfrei. Das Veröffentlichen von Fahrten für Fahrende ist ebenfalls kostenfrei.
RRive ermittelt den Kostenbeitrag eines Mitfahrenden für eine bestimmte Mitfahrt anhand verschiedener Faktoren wie Entfernung, Umweg des Fahrenden, Angebot und Nachfrage, Region und weiterem. Entscheidet sich ein Mitfahrender für ein Angebot und bucht dieser dieses kostenpflichtig, so verpflichtet er sich zur Bezahlung dieses Betrages. Der Betrag beinhaltet eine Kostenbeteiligung, die an den Fahrenden geht, sowie eine Vermittlungsprovision, die an RRive geht.
RRive kann nach eigenem Ermessen Ausnahmen von der Provisionszahlungspflicht festlegen. RRive behält sich das Recht vor, die fälligen Beträge zur besseren Handhabung auf- oder abzurunden.
Die Übermittlung des Kostenbeitrags erfolgt durch das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY. MANGOPAY wird durch die MANGOPAY SA, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg betrieben. Hierbei handelt es sich um ein nach den Bestimmungen der CSSF in Luxemburg zugelassenes und überwachtes E-Geld-Institut (No. W00000005).
RRive begrenzt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Verdienst. Eine Nutzung von RRive mit Gewinnerzielungsabsicht ist gemäß Punkt 6. dieser AGB streng untersagt.
5.1.2. Aktionen und Sonderangebote
RRive behält sich das Recht vor, Sonderaktionen, Sonderangebote, Gewinnspiele oder ähnliches (nachfolgend „Aktionen“ genannt“) anzubieten. Der Zeitpunkt, die Dauer, die Art und der dann geltende Rabatt der jeweiligen Aktion wird von RRive im Voraus auf der App und über andere Kanäle vermittelt. RRive ist zu keinen Aktionen verpflichtet, organisiert diese nach eigenem Ermessen und behält sich das Recht vor, die Aktion nur für bestimmte Nutzergruppen wie etwa Neukunden oder Mitarbeitende von Partnerunternehmen zu organisieren.
5.1.3. Sondertarife
Für bestimmte Nutzergruppen gelten Sondertarife bzw. Sonderkonditionen bei der Vermittlungsprovision. Diese Sonderkonditionen werden jedem betroffenen Nutzer im Vorfeld kommuniziert.
5.1.4. Andere Kosten
Neben der Vermittlungsprovision gibt es in der RRive App weitere Dienste, die für Nutzer kostenpflichtig sind bzw. Gebühren verursachen. Diese betrifft insbesondere das Auszahlen von Guthaben, wenn der Auszahlungsbetrag unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Wenn für einen Dienst Kosten bzw. Gebühren anfallen wird dies im Vorfeld deutlich kommuniziert und bedarf einem zusätzlichen Schritt, indem die Einwilligung des Nutzers bestätigt wird. RRive behält sich das Recht vor, solche Gebühren vom verfügbaren Guthaben eines Nutzers einzuziehen, sowie jederzeit diese Gebühren nach eigenem Ermessen zu senken oder anzuheben.
5.2. Bezahlung und Auszahlung
Alle Mitfahrenden sind dazu verpflichtet, den fälligen Kostenbeitrag durch die im Buchungsprozess vorgesehenen Zahlungsmittel des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY zu nutzen. Eine Barzahlung ist streng untersagt. Fahrende sind nicht dazu befugt, eine Barzahlung von Mitfahrenden zu fordern. Die Gefahr des Zahlungsausfalls des Kostenbeitrag eines Mitfahrenden liegt ausschließlich bei dem Fahrenden. RRive ist nicht verpflichtet, die erfolgreiche, reitgerechte oder ordnungsgemäße Zahlung sicherzustellen und haftet nicht für Zahlungsausfälle von Mitfahrenden. RRive bemüht sich darum, fällige Kostenbeiträge bei Mitfahrenden einzutreiben, ist aber keinesfalls zu Entschädigung bei Fahrenden verpflichtet, sollte das Eintreiben des Kostenbeitrags nicht erfolgreich sein.
RRive behält sich das Recht vor, die verfügbaren Zahlungsmittel jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu erweitern.
Alle Zahlungen auf RRive werden über das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY abgewickelt. Für die Zahlungsabwicklung werden sogenannte e-Wallets für Nutzende eingerichtet. Für die Einrichtung sind mindestens Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum notwendig. Zusätzlich zu dem e-Wallet, welches bei der Registrierung automatisch eingerichtet wird, benötigt ein Mitfahrender zum Buchen von Mitfahrten Guthaben. Dieses Guthaben kann über eine Kreditkartenzahlung oder über eine SEPA-Überweisung eingezahlt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ohne bestehendes Guthaben eine Mitfahrt anzutreten. Verfügt der Mitfahrende bei der kostenpflichtigen Buchung eines Fahrenden kein verfügbares Guthaben, ist es notwendig, eine Euro-Kreditkarte (VISA, MASTERCARD oder AMERICAN EXPRESS) in den Benutzereinstellungen zu hinterlegen. Der Fehlbetrag wird dann über die angegebene Kreditkarte eingezogen.
Nutzende sind dafür verantwortlich, ihre Zahlungsmittel stets aktuell zu halten. RRive übernimmt keine Haftung durch Schäden, die durch Fehleingaben entstehen.
Bei der Nutzung des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY und des e-wallets kommt zwischen dem Nutzer und MANGOPAY ein separater Vertrag nach Maßgabe der MANGOPAY-Bedingungen zustande. Mit der Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer automatisch auch den MANGOPAY Bedingungen zu. Es wird darauf hingewiesen, dass MANGOPAY bei der Benutzung des e-wallets Anti-Geldwäscheregeln und “Know your customer”-Regeln (‘Kenne deinen Kunden’) anwendet, die in den MANGOPAY Bedingungen näher beschrieben sind. RRive behält sich das Recht vor, auch unter geringen Voraussetzungen “Know your customer”-Identifizierungserfordernisse bei seinen Nutzern durchzuführen, um zu vermeiden, dass zukünftige Transaktionen und Zahlungen durch MANGOPAY aufgrund von “Know your customer”-Regeln suspendiert werden.
Bei der Bezahlung über MANGOPAY werden die Daten mittels der Verschlüsselungstechnik Secure Socket Layer (SSL) an MANGOPAY übertragen.
Fahrenden werden erhaltene Kostenbeteiligungen auf ihr e-Wallet gutgeschrieben. Von diesem Guthaben können Fahrende selbst wieder mitfahren, oder sich das Guthaben auszahlen lassen. Mit Ausnahme von RRive zwecks Abführung von anfallenden Gebühren hat keine Person außer dem Kontoinhaber Rechte an den Geldern seiner e-Wallets. Das elektronische Guthaben steht ausschließlich dem jeweiligen Nutzer zu. Ein- und Ausgänge von Guthaben können über die Fahrtenhistorie nachvollzogen werden. Nutzer verpflichten sich dazu, Ein- und Ausgänge von Guthaben regelmäßig zu kontrollieren und verzichten auf die Übersendung von Kontoauszügen oder Ein- oder Auszahlungsbestätigungen.
Um sich Guthaben auszahlen zu lassen ist es zwingend erforderlich, dass Fahrende gewisse „Know-your-customer“ Bedingungen vom elektronischen Zahlungssystem MANGOPAY erfüllen sowie eine gültige IBAN in ihrem Nutzerkonto hinterlegt haben. Beispielsweise müssen Fahrende zwecks Anti-Geldwäsche zwingend eine Verifikation von Ausweisdokumenten in der RRive App über den elektronischen Zahlungsdienst MANGOPAY durchlaufen, um sich Guthaben auszahlen lassen zu können. Für das Auszahlen von Guthaben können Gebühren gemäß Punkt 5.1.4. anfallen. Anfallende Gebühren werden vom auszuzahlenden Betrag abgezogen. Der Restbetrag wird dem Nutzer innerhalb von 14 Tagen auf sein angegebenes Bankkonto überwiesen.
Erstattungswünsche bei falscher, doppelter oder unberechtigter Buchung müssen dem RRive Kundendienst unter info@rrive.com schriftlich mitgeteilt werden. RRive wird den entsprechenden Vorgang prüfen und bei berechtigtem Rückerstattungsanliegen den Betrag innerhalb von maximal 14 Tagen ab Meldungszeitpunkt zurückzahlen. RRive ist zu keinen Schadensersatzzahlungen verpflichtet.
Die Inanspruchnahme von Rückbuchungsrechten ist untersagt, sofern keine unautorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments oder Verletzung der AGB oder der MANGOPAY Bedingungen vorliegt, durch die das Recht auf Erstattung des Einzahlungsbetrags gewährt wird.
Der Nutzer haftet vollumfänglich für alle entstehenden Kosten durch Kreditkartenrückbuchungen, insbesondere wenn Rückbuchungs- und Stornierungsgebühren entstehen.
Es ist nicht gestattet, Zahlungen an natürliche oder juristische Personen zu leisten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder unsere AGB missachten. RRive behält sich das Recht vor, Zahlungen zurückzubuchen oder abzufangen, wenn der Verdacht eines Verstoßes oder ein Verstoß vorliegt.
6. Verbot von gewerblicher Nutzung und Gewinnerzielung
Alle Nutzer verpflichten sich dazu, die Plattform ausschließlich zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften und nicht zur Gewinnerzielung oder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Eine Gewinnerzielung durch höhere Einnahmen als das nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Art. 1 Abs. 2 festgelegte Entgelt ist verboten. Fahrende müssen den eigenen durch die Fahrt entstandenen Kostenanteil selbst tragen und sind selbst für die Kalkulation der Betriebskosten jeder Fahrt verantwortlich.
RRive behält sich das Recht vor, Fahrende vorrübergehend oder dauerhaft zu sperren und oder einzelne Leistungen oder Dienste von RRive teilweise oder vollständig zu verhindern, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein Fahrender die App unter Verwendung eines Berufskraftfahrzeuges, Dienstwagen oder sonstigen Geschäftsfahrzeugen oder Taxi Gewinn erwirtschaften oder vorhaben, Gewinn zu erwirtschaften.
RRive behält sich das Recht vor, stichprobenartig oder bei Verdacht gezielt Fahrten zu kontrollieren. Fahrende sind bei Aufforderung von RRive verpflichtet, eine Kopie des Fahrzeugscheins des verwendeten Fahrzeugs vorzulegen, damit RRive die tatsächlich entstandenen Betriebskosten bestimmen kann. Fahrende können auch weitere Dokumente übermitteln, die Betriebskosten nachweisen können, wie beispielsweise Tankbelege oder andere Rechnungen.
7. Stornierungen
Sowohl als Fahrende als auch Mitfahrende haben jederzeit die Möglichkeit geplante Fahrten zu bearbeiten oder zu stornieren, sowie bereits gebuchte Fahrten oder Mitfahrten zu stornieren.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Stornierungsbedingungen und Stornierungsgebühren, die der RRive Webseite (www.rrive.com) zu entnehmen sind. Nutzer werden ggf. im Stornierungsprozess über weitere Gebühren aufgeklärt.
RRive behält sich das Recht vor, die Stornierungsbedingungen und Stornierungsgebühren jederzeit und nach eigen Ermessen zu verändern oder zu erweitern.
8. Verhaltensregeln für Nutzer der Plattform
8.1. Allgemeine Verpflichtungen aller Nutzer
Nutzer tragen die alleinige Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Gesetze, Vorschriften und Verpflichtungen, die ihre Nutzung der Plattform betreffen.
Nutzer verpflichten sich darüber hinaus:
- RRive nicht zu gewerblichen, beruflichen oder gewinnorientierten Zwecken zu nutzen;
- weder RRive noch anderen Nutzern falsche, betrügerische oder täuschende Angaben zu übermitteln;
- sich weder auf der Mitfahrapp noch auf der Fahrt auf eine Weise zu äußern, oder zu verhalten, die herablassend, beleidigend, anstößig, pornographisch, ordinär, aggressiv, unerwünscht, abfällig, gewalttätig, bedrohlich, belästigend, rassistisch, ausländerfeindlich oder diskriminierend ist oder sexuelle Konnotationen beinhaltet;
- nicht zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufzurufen;
- keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen oder allgemein gegen die Zweckbestimmung der App zu fördern;
- nicht gegen die Rechte von RRive oder anderen Dritten zu verletzen oder gegen die guten Sitten zu verstoßen;
- nicht die Bildrechte, Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte von RRive zu verletzen;
- nicht mehr als ein Nutzerkonto auf der Plattform zu betreiben sowie das Eröffnen von Nutzerkonten im Namen Dritter zu unterlassen;
- keinerlei Zahlung außerhalb der RRive App und dem elektronischen Zahlungsdienst MANGOPAY im Zusammenhang mit von RRive vermittelten Mitfahrgelegenheiten vorzunehmen;
- weder anfallende Buchungsgebühren zu umgehen noch die Umgehung von fälligen Buchungsgebühren zu versuchen;
- andere Nutzer zu einem anderen Zweck als zur Absprache von Mitfahrgelegenheiten zu kontaktieren;
- diese AGB und die Datenschutzrichtlinien von RRive zu befolgen und zu berücksichtigen;
- keine unerlaubten Bild- oder Tonaufnahmen von anderen Nutzern oder deren Eigentum vorzunehmen;
- keine gewerblichen Bild- oder Tonaufnahmen einer Fahrt, ohne die schriftliche Erlaubnis von RRive vorzunehmen;
- ein Profilbild zu wählen, auf dem eine deutliche Ähnlichkeit zu ihrem aktuellen Erscheinungsbild erkennbar ist und keine weiteren Personen sichtbar sind sowie dieses fortlaufend zu aktualisieren, sollte sich das Erscheinungsbild verändern;
8.2. Verpflichtungen für Fahrende
Nutzer, die die App als Fahrende verwenden, verpflichten sich darüber hinaus:
- alle Gesetze, Vorschriften und Anordnungen zu beachten, die auf das Fahren und das Fahrzeug Anwendung finden;
- über eine zum Zeitpunkt der Fahrt gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein;
- sicherzustellen, dass die gültige KFZ-Versicherung Mitfahrgelegenheiten erlaubt und abdeckt, insbesondere, dass sämtliche Mitfahrenden als Dritte gelten und somit von der Versicherung während der gesamten Fahrt versichert sind;
- gebuchten Mitfahrenden oder RRive auf Nachfrage Führerschein, Fahrzeugschein, Versicherungsbescheinigung, TÜV-Bescheinigung und jegliches Dokument zu übermitteln, dass die Fähigkeit zur Führung des angegebenen Fahrzeugs als Fahrender über RRive belegt;
- ausschließlich Fahrzeuge zu verwenden, die in einem guten Betriebszustand sind und für die eine aktuell gültige TÜV-Bescheinigung vorliegt;
- keinerlei Risiko einzugehen, keine legalen oder illegalen Substanzen zu konsumieren, die Ihre Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Führung des Fahrzeugs und zur sicheren, umsichtigen und vorausschauenden Fahrweise beeinträchtigen könnten;
- ausschließlich Fahrten zu planen, die sie auch tatsächlich durchführen wollen;
- geplante Fahrten sofort zu bearbeiten oder zu entfernen, wenn erkennbar wird, dass eine bestimmte geplante Fahrt zu den angegebenen Zeiten oder Konditionen nicht mehr erfüllt werden kann;
- alle Fahrten wie beschrieben durchzuführen, die von RRive berechneten Abfahrt- und Wartezeiten einzuhalten und alle von RRive berechneten Treffpunkte abzufahren;
- bei grenzüberschreitenden Fahrten in der Lage zu sein, Behörden, RRive oder Mitfahrenden die eigene Identität sowie das Recht zum Grenzübertritt nachweisen zu können und dies auf Nachfrage zu tun;
- ausschließlich Fahrzeuge in Fahrten zu nutzen, welche im eigenen Besitz stehen oder zu dessen Benutzung zum Zweck von Mitfahrgelegenheiten eine Befugnis erteilt wurde und diese nachgewiesen werden kann;
- sicherzustellen, dass die RRive App während der gesamten Fahrt offenbleibt und telefonisch erreichbar zu sein;
- keinen Gewinn durch die Nutzung von RRive zu erzielen;
- keinem Fahrverbot zu unterliegen, egal welcher Natur;
- sich angemessen im Straßenverkehr und im Umgang mit anderen, insbesondere den Mitfahrenden, angemessen, freundlich, verantwortungsbewusst und im Sinne der Mitfahrgelegenheit zu verhalten;
- dem Wunsch eines Mitfahrenden, die Mitfahrt frühzeitig beenden zu wollen und aus dem Fahrzeug aussteigen zu wollen, nachgehen und den Mitfahrenden an einem sicheren Ausstiegsort so schnell wie möglich aussteigen lassen;
- keine Buchungen basierend auf der Rasse, der Hautfarbe, der Volkszugehörigkeit, der Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung, des Personenstandes, einer Behinderung, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, des Namens, des Wohnortes, der politischen Einstellung, des äußeren Erscheinungsbildes oder des Alters abzulehnen;
8.3. Verpflichtungen für Mitfahrende
Nutzer, die die App als Mitfahrende verwenden, verpflichten sich darüber hinaus:
- sich während der gesamten Fahrt angemessen zu verhalten und die Konzentration des Fahrenden sowie die Ruhe und den Frieden anderer Mitfahrenden nicht zu stören;
- das Fahrzeug und dessen Sauberkeit zu respektieren und keinen Müll im Fahrzeug zu hinterlassen;
- mindestens 5 Minuten vor Fahrtantritt am vorgeschlagenen Treffpunkt zu erscheinen und diesen über die App als ungeeignet zu melden, sollte der vorgeschlagene Treffpunkt kein sicherer Einstiegsort sein oder sich der Treffpunkt im absoluten Halteverbot befindet sowie im Anschluss schnellstmöglich am neuen Treffpunkt zu erscheinen;
- den Fahrenden im Falle einer Verspätung über die App unverzüglich zu informieren;
- bei grenzüberschreitenden Mitfahrten in der Lage zu sein, Behörden, RRive oder dem Fahrenden die eigene Identität sowie das Recht zum Grenzübertritt nachweisen zu können und dies auf Nachfrage zu tun;
- grundsätzlich Fahrenden die eigene Identität durch einen gültigen Personalausweis zu belegen, falls der Fahrende dies wünscht;
- sicherzustellen, dass die RRive App während der gesamten Mitfahrt offen ist und sie durchgehend telefonisch erreichbar sind;
- während der gesamten Mitfahrt keinerlei Artikel, Waren, Substanzen oder Tiere mitzuführen, die die Konzentration oder die Fähigkeit zur Führung eines Fahrzeuges des Fahrenden beeinträchtigen können oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstößt;
Wenn Mitfahrende mehrere Sitzplätze buchen, verpflichtet sich der Buchende dazu zu gewährleisten, dass alle weiteren Mitfahrenden Dritten Kenntnis von der AGB und den Datenschutzbestimmungen erhalten haben, diese akzeptieren und beachten. RRive behält sich das Recht vor, das Nutzerkonto von dem jeweiligen buchenden Mitfahrenden einzuschränken oder zu sperren sofern Dritte, für die der jeweilige Buchende Mitfahrende mitgebucht hat, gegen die AGB verstoßen.
9. Kündigung, Sperrung und Beschränkung von Nutzerkonten
9.1. Kündigung seitens des Nutzers
Jeder Nutzer kann jederzeit die Vertragsbeziehung zu RRive kostenlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Um eine Kündigung vorzunehmen, muss ein Nutzer auf den Button „Konto schließen“ innerhalb der RRive App Einstellungen tippen oder dem RRive Kundensupport unter Info@rrive.com über die Kündigung zu unterrichten.
Sofern ein Nutzer zum Kündigungszeitpunkt noch auszahlbares Guthaben auf einem seiner e-Wallets des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY hat, wird dieses nach der Löschung des Kontos auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Davon ausgenommen ist eingezahltes Guthaben. RRive bemüht sich, auch zum Kündigungszeitpunkt noch ausstehende Zahlungseingänge des Nutzers zurückzuüberweisen, kann dies aber nicht garantieren und ist nicht zur Rückzahlung solcher Beiträge verpflichtet. Ein Nutzer trägt selbst die Verantwortung dafür, das Nutzerkonto erst nach Eingang und Ausgang aller ausstehenden Transaktionen zu kündigen.
9.2. Sperrung, Beschränkung von Konten und Nutzerinhalten
RRive behält sich das Recht vor, jegliche Nutzerinhalte wie etwa Kommentare, Bewertungen, Fragen, Profilbilder oder personenbezogene Angaben in der App nicht zu veröffentlichen oder, sollten diese bereits öffentlich sein, von der Plattform zu entfernen, soweit diese Inhalte gegen diese AGB verstoßen.
Des Weiteren behält sich RRive das Recht vor, Nutzerkonten vorrübergehend oder dauerhaft, vollständig oder teilweise zu sperren oder den Zugang zu Leistungen von RRive einzuschränken oder in besonderen Härtefällen die Vertragsbeziehungen zu dem Nutzer zu kündigen, wenn:
- das Nutzerkonto bzw. der Nutzer gegen diese AGB verstößt;
- der Nutzer mehrfach von anderen Nutzern gemeldet wurden oder auffallend Schlechte, wahrheitsgemäße Bewertungen von anderen Nutzenden erhalten hat;
- dies zur Sicherheit der anderen Nutzer auf der Plattform notwendig ist;
- dies zur Beseitigung oder Minimierung von IT-Sicherheitsrisiken notwendig ist;
RRive wird in solchen Fällen den Nutzer vor einer Sperrung oder Einschränkung informieren und dem Nutzer die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben. RRive entscheidet nach eigenem Ermessen und nach Beurteilung der Lage und der Umstände, ob die Maßnahmen erlassen werden, beibehalten werden oder verschärft werden.
10. Datenschutz
Durch die Nutzung der Plattform wird RRive von Nutzern personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Durch die Nutzung, die Registrierung und die Anmeldung akzeptieren Nutzer die jeweils aktuell gültige Datenschutzerklärung und somit der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch RRive nach geltendem Recht.
11. Geistiges Eigentum sowie Urheber- und Nutzungsrecht
11.1. Von RRive veröffentliche Inhalte
Vorbehaltlich den von Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalten und Daten ist RRive der alleinige Inhaber sämtlicher Urheberrechte. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich die Leistungen, die App, den Inhalten der App (insbesondere Texte, Bilder, Designs, Logos, Videos, Töne, Daten, Grafiken und Animationen) und der ihren Betrieb gewährleistenden Software und Datenbanken.
RRive gewährt Ihnen ein nicht exklusives, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht der App und der Leistungen für Ihren persönlichen privaten Gebrauch auf nicht gewerblicher Basis. Diese unterliegen den Zweckbestimmungen der App und der Leistungen.
Jede andere Nutzung der App und der Leistungen sowie der Nutzung und Verwertung der Inhalte der App ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von RRive ist untersagt. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist untersagt:
- die Verwertungsrechte an Dritte zu übertragen;
- die App, die Leistungen oder die Inhalte zu reproduzieren, zu kopieren, anzupassen, abzuändern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, mit den von RRive ausdrücklich gewährten Ausnahmen;
- die App oder die Leistungen mit Ausnahme der gesetzlichen vorgesehenen Ausnahmen zu dekompilieren, zurückzubauen, durch „Reverse Engineering“ (rekonstruierende Produktanalyse) zu analysieren;
- Daten aus der Plattform zu extrahieren oder deren Extraktion zu versuchen, insbesondere aber nicht ausschließlich durch Nutzung von Data-Mining, Data-Scraping oder anderen Datenerfassungsprogrammen);
11.2. Von Nutzern veröffentliche Inhalte
Damit RRive die optimale Bereitstellung der App und anderen Leistungen sicherstellen kann gewähren Nutzer der Plattform RRive eine nicht ausschließliche Nutzungslizenz der Inhalte und Daten (gemäß der Zweckbestimmung der App). Durch diese Nutzungslizenz können Nutzerinhalte auf der App im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen für die Öffentlichkeit über das digitale Netzwerk gemäß dem jeweiligen Kommunikationsprotokoll (insbesondere aber nicht ausschließlich das Internet und mobile Netzwerke) bereitgestellt werden.
Die gewährte Nutzungslizenz gilt weltweit und für die gesamte Vertragslaufzeit zwischen RRive und dem betroffenen Nutzer. RRive behält sich das Recht vor, Nutzer-Content wie folgt darzustellen, zu reproduzieren, anzupassen, abzuändern und zu übersetzen:
- Nutzer gestatten RRive im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Datenschutz Richtlinien die vollständige oder teilweise Wiedergabe ihres Nutzer-Contents auf jeglichen digitalen bekannten Aufzeichnungsmedien und insbesondere auf jeglichem Server, jeglicher Festplatte, jeglicher Speicherkarte oder jeglicher äquivalenten Medien, ganz gleich in welchem Format und durch welchen bekannten oder bisher unbekannten Prozess, soweit dies für einen Speicher-, Backup-, Übertragungs- oder Downloadvorgang notwendig ist, der mit dem Betrieb der App und der Leistungen verbunden ist;
- Nutzer gestatten RRive die erforderlichen Anpassungen und Übersetzungen ihres Nutzer-Contents und die Wiedergabe dieser Anpassungen auf jedem digitalen aktuellen oder zukünftigen, im obigen Punkt genannten Medium mit der Zielsetzung, die App und die Leistungen insbesondere in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Dieses Recht schließt insbesondere die Option zur Vornahme von Abänderungen an der Formatierung ihres Nutzer-Contents in Bezug auf ihre Urheberpersönlichkeitsrechte für die Einhaltung der graphischen Vorgaben der App und / oder ihrer technischen Kompatibilität mit einer Anzeige ihrer Veröffentlichung über die App ein;
12. Haftung
Jegliche Haftungsansprüche der Nutzer gegen RRive für die Vermittlung durch RRive oder im Rahmen der Nutzung der App sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind dabei Schadensersatzansprüche der Nutzer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RRive, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind jegliche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels nach dem Vertrag zwischen RRive und den Nutzern notwendig sind.
RRive haftet bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die genannten Haftungseinschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der gesetzlichen Vertreter und anderer Erfüllungsgehilfen von RRive, wenn Ansprüche direkt gegen diese erhoben werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den Bestimmungen unberührt.
13. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen Nutzern und RRive in Bezug auf die Nutzung der Plattform und der Leistungen ab. Im Rahmen der App bereitgestellte Hinweise, Dokumente und Ankündigungen dienen als Richtlinie und können Regelungen aus den AGB im Einzelnen konkretisieren.
RRive behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern. Über eine Änderung wird RRive Nutzende unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder per SMS informiert. Wirksam werden Änderungen in den AGB, wenn Nutzende nicht innerhalb der in der E-Mail oder in der SMS genannten Frist nach Erhalt dieser ausdrücklich in Textform der Änderung widersprechen. Im Falle einer Änderung steht Nutzern das Recht zur außerordentlichen und sofortigen Kündigung des Vertrages zu, worüber RRive innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt in Schriftform unterrichtet werden muss. Auf das Kündigungsrecht wird innerhalb der Ankündigung einer AGB-Änderung immer gesondert hingewiesen.
14. Geltendes Recht bei Rechtsstreit
Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst und unterliegen dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Koblenz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Falls erforderlich, können Sie Ihre Beschwerden bezüglich unserer App oder unserer Leistungen auch auf der Beschwerdeplattform einstellen, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde und unter diesem Link verfügbar ist.
RRive ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Rechtliche Hinweise
Die App RRive wird von der RRive GmbH mit Sitz in der Universitätsstraße 3, 56070 Koblenz betrieben.
Bei jeglichen Fragen können Sie sich per E-Mail unter info@rrive.com an die RRive GmbH wenden.